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Fachkompetenz und berufliche Sorgfaltspflicht (IPPF Nr.1200)

  • Dr. Oliver Bungartz

Der Standard „1200 Fachkompetenz und berufliche Sorgfaltspflicht (1200 Proficiency and Due Professional Care)“ gehört zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards), die vom Internal Audit Standards Board des Institute of Internal Auditors (IIA) verkündet werden. Die Standards sind neben den Grundprinzipien für die berufliche Praxis der Internen Revision, der Definition der Internen Revision sowie dem Ethikkodex Bestandteil der verbindlichen Elementen der internationalen Berufsgrundlagen (International Professional Practices Framework – IPPF) für die Interne Revision.

Die deutsche Übersetzung des Standards „1200 Fachkompetenz und berufliche Sorgfaltspflicht“ lautet wie folgt (DIIR 2011, S. 28):

„Aufträge müssen mit Fachkompetenz und der erforderlichen beruflichen Sorgfalt durchgeführt werden.“

Die Erläuterung zum Standard 1200 enthält die Empfehlung für Interne Revisoren ihre Fachkompetenz durch den Erwerb von beruflichen Kenntnis- und Befähigungsnachweisen zu belegen (vgl. DIIR 2015).

In Ergänzung zum Standard 1200 sind noch die ergänzenden Standards „1210 Fachkompetenz (1210 Proficiency)“, „1220 Berufliche Sorgfaltspflicht (1220 Due Professional Care)“ sowie „1230 Regelmäßige fachliche Weiterbildung (1230 Continuing Professional Development)“ veröffentlicht und vom Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) übersetzt worden (DIIR 2015):

„1210 Fachkompetenz

Interne Revisoren müssen über das Wissen, die Fähigkeiten und sonstige Qualifikationen verfügen, die erforderlich sind, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Die Interne Revision muss insgesamt das Wissen, die Fähigkeiten und sonstige Qualifikationen besitzen oder sich beschaffen, die erforderlich sind, um ihre Aufgaben wahrzunehmen.“

„1220 Berufliche Sorgfaltspflicht

Interne Revisoren müssen jenes Maß an Sorgfalt und Sachkunde anwenden, das üblicherweise von einem sorgfältigen und sachkundigen Internen Revisor erwartet werden kann. Berufliche Sorgfaltspflicht ist nicht gleichbedeutend mit Unfehlbarkeit.“

„1230 Regelmäßige fachliche Weiterbildung

Interne Revisoren müssen ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre sonstigen Qualifikationen durch regelmäßige fachliche Weiterbildung erweitern.“

Der Standard „1210 Fachkompetenz“ wird durch die folgenden Umsetzungsstandards ergänzt (vgl. DIIR 2015):

  • 1210.A1 Beschaffung von notwendigem kompetenten Rat und Unterstützung bei Prüfungsaufträgen durch den Leiter der Internen Revision (1210.A1 CAE acquiring necessary competencies for assurance engagements): „Der Leiter der Internen Revision muss kompetenten Rat und Unterstützung einholen, falls es Internen Revisoren an Wissen, Fähigkeiten oder sonstigen Qualifikationen mangelt, die zur teilweisen oder vollständigen Erfüllung des Prüfungsauftrags erforderlich sind.“
  • 1210.A2 Identifikation von Anzeichen für dolose Handlungen (1210.A2 Identification of fraud indicators): „Interne Revisoren müssen über ausreichendes Wissen verfügen, um Risiken für dolose Handlungen und die Art, wie diese Risiken in der Organisation gehandhabt werden, zu beurteilen. Es werden jedoch nicht in gleichem Umfang Sachkenntnis und Erfahrung erwartet wie bei Experten für die Aufdeckung und Untersuchung doloser Handlungen.“
  • 1210.A3 Risiken, Kontrollen und Techniken der Informationstechnologie (1210.A3 Information technology risk controls and tools): „Interne Revisoren müssen Kenntnisse der grundlegenden Risiken und Kontrollen von Informationstechnologien (IT) sowie der verfügbaren technologiegestützten Prüfungstechniken besitzen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Allerdings wird nicht von allen Internen Revisoren erwartet, dass sie dieselben Kenntnisse besitzen wie spezialisierte IT-Revisoren.“
  • 1210.C1 Beratungsaufträge (1210.C1 Consulting Engagements): „Der Leiter der Internen Revision muss einen Beratungsauftrag ablehnen oder kompetenten Rat und Unterstützung einholen, wenn Interne Revisoren nicht über das Wissen, die Fähigkeiten oder sonstige Qualifikationen verfügen, die zur teilweisen oder vollständigen Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.“

Als Ergänzung zum Standard „1220 Berufliche Sorgfaltspflicht“ existieren die folgenden Umsetzungsstandards:

  • 1220.A1 Festlegung des Prüfungsumfangs (1220.A1 Scoping for assurance engagements): „Interne Revisoren müssen ihre berufliche Sorgfaltspflicht ausüben, indem sie folgende Punkte beachten:
  • Den zum Erreichen der Prüfungsziele erforderlichen Arbeitsumfang,
  • die relative Komplexität, Wesentlichkeit oder Bedeutung der Sachverhalte, die Gegenstand von Prüfungshandlungen sind, die Angemessenheit und Effektivität von Führungs- und Überwachungs-, Risikomanagement- und Kontrollprozessen,
  • die Wahrscheinlichkeit des Vorliegens bedeutender Fehler, doloser Handlungen oder der Nichteinhaltung von Vorschriften und
  • die Kosten der Prüfungstätigkeit im Verhältnis zum möglichen Nutzen.
  • 1220.A2 Gebrauch von technologiegestützter Prüfungstechniken (1220.A2 Use of technology-based audit techniques): „Im Rahmen ihrer beruflichen Sorgfaltspflicht müssen Interne Revisoren den Einsatz technologiegestützter und anderer Datenanalysemethoden berücksichtigen.“
  • 1220.A3 Risikoidentifikation (1220.A3 Risk identification): „Interne Revisoren müssen sich der wesentlichen Risiken bewusst sein, die Auswirkungen auf Geschäftsziele, Geschäftsprozesse oder Ressourcen haben können. Jedoch können die Prüfverfahren der Internen Revision allein, auch wenn sie mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt werden, nicht sicherstellen, dass alle wesentlichen Risiken erkannt werden.“
  • 1220.C1 Festlegung des Beratungsumfangs (1220.C1 Scoping for consulting engagements): „Interne Revisoren müssen ihre berufliche Sorgfaltspflicht wahrnehmen, indem sie bei einem Beratungsauftrag folgende Aspekte beachten:
  • Die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden, einschließlich der Art der Beratung, die Zeitvorgaben und die Berichterstattung über die Ergebnisse,
  • die relative Komplexität und den Umfang der Tätigkeiten zum Erreichen der Ziele des Beratungsauftrags und
  • die Kosten des Beratungsauftrags im Verhältnis zum erwarteten Nutzen.“

Zur Gruppe der 1200er Standards gehören die folgenden Implementierungsleitlinien (Praktische Ratschläge):

  • 1200-1 Fachkompetenz und berufliche Sorgfaltspflicht (1210-1 Proficiency and Due Professional Care)
  • 1210-1 Fachkompetenz (1210-1 Proficiency)
  • 1210.A1-1 Inanspruchnahme externer Dienstleister zur Unterstützung oder Ergänzung der Internen Revision (1210.A1-1 Obtaining External Service Providers to Support or Complement the Internal Audit Activity)
  • 1220-1 Berufliche Sorgfaltspflicht (1220-1 Due Professional Care)
  • 1230-1 Regelmäßige fachliche Weiterbildung (1230-1 Continuing Professional Development)

Die Gruppe der 1200er Standards sowie die zugehörigen Praktischen Ratschläge zum Thema “Fachkompetenz und berufliche Sorgfaltspflicht” sind in der folgenden Abbildung zu Zwecken der Übersichtlichkeit nochmals zusammengefasst:

Abb.: Gruppe der 1200er Standards und zugehörige Praktische Ratschläge

Für den vollständigen Text der Erläuterung zum Standard „1100 Unabhängigkeit und Objektivität“ und den ergänzenden Standards sowie den zugehörigen Implementierungsleitlinien (Praktische Ratschläge) vgl. die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der internen Revision 2015 (Standards) sowie die Implementierungsleitlinien (Praktische Ratschläge) (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2015, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.); Internationale Standards und Praktische Ratschläge für die berufliche Praxis der Internen Revision 2015

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