Der Praktische Ratschlag „1230-1: Regelmäßige fachliche Weiterbildung (1230-1 Continuing Professional Development)“ unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards 1230 Regelmäßige fachliche Weiterbildung (1230 Continuing Professional Development), der zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Der Praktische Ratschlag 1230-1 verpflichtet Interne Revisoren, sich regelmäßig fort- und weiterzubilden. Prüfungsgrundsätze, Vorgehensweisen und Arbeitstechniken sowie die Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) sind Inhalte der regelmäßigen berufsbezogenen Weiterbildung (Continuing Professional Education – CPE).
Die Erlangung von einschlägigen berufsbezogenen Zertifizierung und Qualifikationen (z.B. Certified Internal Auditor – CIA) wird empfohlen, die u.a. durch das Institute of Internal Auditors (IIA) sowie dem Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) angeboten werden. Die Weiterbildung sollte sich insb. auf Themen wie Führungs- und Überwachungs-, Risikomanagement- und Kontrollprozesse (Governance, Risk and Compliance – GRC) in der eigenen Organisation konzentrieren. Daneben können spezialisierte berufsbezogene Weiterbildungen erforderlich sein.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „1230-1: Regelmäßige fachliche Weiterbildung (1230-1 Continuing Professional Development)“ sowie des zugehörigen Standards 1230 Regelmäßige fachliche Weiterbildung (1230 Continuing Professional Development) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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