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Unabhängigkeit und Objektivität (IPPF Nr.1100)

  • Dr. Oliver Bungartz

Der Standard „1100 Unabhängigkeit & Objektivität (1100 Independence & Objectivity)“ gehört zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision, die vom Internal Audit Standards Board des Institute of Internal Auditors (IIA) verkündet werden. Die Standards sind neben der Definition der Internen Revision sowie dem Ethikkodex Bestandteil der verbindlichen Richtlinien der internationalen Berufsgrundlagen (International Professional Practices Framework – IPPF) für die Interne Revision.

Die deutsche Übersetzung des Standards „1100 Unabhängigkeit & Objektivität“ lautet wie folgt (DIIR 2011, S. 24):

„Die Interne Revision muss unabhängig sein, und die Internen Revisoren müssen bei der Durchführung ihrer Aufgaben objektiv vorgehen.“

Die Erläuterung zum Standard 1100 beschreibt näher die Begriffe Unabhängigkeit und Objektivität. Während sich danach die Unabhängigkeit eher auf die Fähigkeit der Internen Revision bezieht, ihre Aufgaben unbeeinflusst wahrzunehmen, beschreibt Objektivität die von anderen Aspekten unbeeinflusste Geisteshaltung interner Revisoren. Bedrohungen sowohl der Unabhängigkeit als auch der Objektivität müssen auf Ebene der Prüfer, der Prüfung, der Funktionsebene und Organisationsebene gesteuert werden (vgl. DIIR 2011, S. 24).

In Ergänzung zum Standard 1100 sind noch die folgenden ergänzenden Standards veröffentlicht und vom Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR)) übersetzt worden (DIIR 2011, S. 25-26):

„1110 Organisatorische Unabhängigkeit

Der Leiter der Internen Revision muss der Ebene innerhalb der Organisation unterstehen, die sicherstellen kann, dass die Interne Revision ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen kann. Der Leiter der Internen Revision muss Geschäftsleitung und Überwachungsorgan mindestens jährlich die organisatorische Unabhängigkeit bestätigen.“

„1111 Direkte Zusammenarbeit mit Geschäftsleitung und Überwachungsorgan

Der Leiter der Internen Revision muss direkt mit Geschäftsleitung und Überwachungsorgan kommunizieren und zusammenarbeiten.“

„1120 Persönliche Objektivität

Interne Revisoren müssen unparteiisch und unvoreingenommen sein und jeden Interessenkonflikt vermeiden.“

„1130 Beeinträchtigung von Unabhängigkeit oder Objektivität

Ist die Unabhängigkeit oder Objektivität tatsächlich oder dem Anschein nach beeinträchtigt, so müssen den zuständigen Stellen die entsprechenden Einzelheiten offen gelegt werden. Die Art der Offenlegung hängt von der jeweiligen Beeinträchtigung ab.“

Der Standard „1110 Organisatorische Unabhängigkeit (1110 Organizational Independence)“ wird durch den zugehörigen Umsetzungsstandard „1110.A1 Beeinträchtigung (1110.A1 Interference)“ ergänzt.

Als Ergänzung zum Standard „1130 Beeinträchtigung von Unabhängigkeit oder Objektivität (1130 Impairment to Independence or Objectivity)“ existieren die folgenden Umsetzungsstandards:

  • 1130.A1 Beeinträchtigungen aufgrund vorhergehender Verantwortlichkeiten (1130.A1 Impairment due to former responsibilities)
  • 1130.A2 Prüfung von Prozessen, für die der Leiter der Internen Revision zuvor verantwortlich war (1130.A2 Audit of functions for which CAE is responsible)
  • 1130.C1 Beeinträchtigungen i.V.m. mit Beratungsleistungen (1130.C1 Scope of impairment for consulting)
  • 1130.C2 Offenlegung von Beeinträchtigungen i.V.m. Beratungsleistungen (1130.C2 Disclosure of impairment when consulting)


Zur Gruppe der 1100er Standards gehören die folgenden Praktischen Ratschläge:

  • 1110-1 Organisatorische Unabhängigkeit (1110-1 Organizational Independence)
  • 1111-1 Zusammenspiel mit Geschäftsleitung und/oder Überwachungsorgan (1111-1 Board Interaction)
  • 1120-1 Persönliche Unabhängigkeit (1120 Individual Objectivitity)
  • 1130-1 Beeinträchtigung von Unabhängigkeit und Objektivität (1130-1 Impairment to Independence or Objectivity) sowie den zugeordneten Umsetzungsstandards
  • 1130-A1-1 Beurteilung von Geschäftsprozessen, für die Interne Revisoren zuvor verantwortlich waren (1130.A1-1 Assessing Operations for Which Internal Auditors Were Previously Responsible)
  • 1130.A2-1 Verantwortung der Internen Revision für prüfungsfremde Funktionen (1130.A2-1 Internal Audit’s Responsibility for Other (Non-audit) Functions)

Die Gruppe der Standards sowie die zugehörigen Praktischen Ratschläge zum Thema “Unabhängigkeit und Objektivität” sind in der folgenden Abbildung nochmals übersichtlich zusammengefasst:

Abb.: Gruppe der 1100er Standards und zugehörige Praktische Ratschläge

Für den vollständigen Text der Erläuterung zum Standard „1100 Unabhängigkeit und Objektivität“ und den ergänzenden Standards sowie den zugehörigen Praktischen Ratschlägen vgl. die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision sowie die Praktischen Ratschläge (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2011, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision 2011

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