Der Standard „1100 Unabhängigkeit & Objektivität (1100 Independence & Objectivity)“ gehört zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision, die vom Internal Audit Standards Board des Institute of Internal Auditors (IIA) verkündet werden. Die Standards sind neben der Definition der Internen Revision sowie dem Ethikkodex Bestandteil der verbindlichen Richtlinien der internationalen Berufsgrundlagen (International Professional Practices Framework – IPPF) für die Interne Revision.
Die deutsche Übersetzung des Standards „1100 Unabhängigkeit & Objektivität“ lautet wie folgt (DIIR 2011, S. 24):
„Die Interne Revision muss unabhängig sein, und die Internen Revisoren müssen bei der Durchführung ihrer Aufgaben objektiv vorgehen.“
Die Erläuterung zum Standard 1100 beschreibt näher die Begriffe Unabhängigkeit und Objektivität. Während sich danach die Unabhängigkeit eher auf die Fähigkeit der Internen Revision bezieht, ihre Aufgaben unbeeinflusst wahrzunehmen, beschreibt Objektivität die von anderen Aspekten unbeeinflusste Geisteshaltung interner Revisoren. Bedrohungen sowohl der Unabhängigkeit als auch der Objektivität müssen auf Ebene der Prüfer, der Prüfung, der Funktionsebene und Organisationsebene gesteuert werden (vgl. DIIR 2011, S. 24).
In Ergänzung zum Standard 1100 sind noch die folgenden ergänzenden Standards veröffentlicht und vom Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR)) übersetzt worden (DIIR 2011, S. 25-26):
„1110 Organisatorische Unabhängigkeit
Der Leiter der Internen Revision muss der Ebene innerhalb der Organisation unterstehen, die sicherstellen kann, dass die Interne Revision ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen kann. Der Leiter der Internen Revision muss Geschäftsleitung und Überwachungsorgan mindestens jährlich die organisatorische Unabhängigkeit bestätigen.“
„1111 Direkte Zusammenarbeit mit Geschäftsleitung und Überwachungsorgan
Der Leiter der Internen Revision muss direkt mit Geschäftsleitung und Überwachungsorgan kommunizieren und zusammenarbeiten.“
„1120 Persönliche Objektivität
Interne Revisoren müssen unparteiisch und unvoreingenommen sein und jeden Interessenkonflikt vermeiden.“
„1130 Beeinträchtigung von Unabhängigkeit oder Objektivität
Ist die Unabhängigkeit oder Objektivität tatsächlich oder dem Anschein nach beeinträchtigt, so müssen den zuständigen Stellen die entsprechenden Einzelheiten offen gelegt werden. Die Art der Offenlegung hängt von der jeweiligen Beeinträchtigung ab.“
Der Standard „1110 Organisatorische Unabhängigkeit (1110 Organizational Independence)“ wird durch den zugehörigen Umsetzungsstandard „1110.A1 Beeinträchtigung (1110.A1 Interference)“ ergänzt.
Als Ergänzung zum Standard „1130 Beeinträchtigung von Unabhängigkeit oder Objektivität (1130 Impairment to Independence or Objectivity)“ existieren die folgenden Umsetzungsstandards:
Zur Gruppe der 1100er Standards gehören die folgenden Praktischen Ratschläge:
Die Gruppe der Standards sowie die zugehörigen Praktischen Ratschläge zum Thema “Unabhängigkeit und Objektivität” sind in der folgenden Abbildung nochmals übersichtlich zusammengefasst:
Für den vollständigen Text der Erläuterung zum Standard „1100 Unabhängigkeit und Objektivität“ und den ergänzenden Standards sowie den zugehörigen Praktischen Ratschlägen vgl. die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision sowie die Praktischen Ratschläge (www.theiia.org oder www.diir.de).
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