Der Praktische Ratschlag „1111-1 Zusammenarbeit mit Geschäftsführung und/oder Überwachungsorgan (1111-1 Board Interaction)“ unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „1111 Direkte Zusammenarbeit mit Geschäftsführung und Überwachungsorgan (1111 Direct Interaction with the Board)“, der zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Die direkte Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen dem Leiter der Internen Revision sowie der Geschäftsleitung und/oder Überwachungsorgan (vgl. Standard 1111) kann nach dem Praktischen Ratschlag „1111-1 Zusammenarbeit mit Geschäftsführung und/oder Überwachungsorgan (1110-1 Board Interaction)“ wie folgt ausgestaltet sein:
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „1111-1 Zusammenarbeit mit Geschäftsführung und/oder Überwachungsorgan (1111-1 Board Interaction)“ sowie dem zugehörigen Standard „1111 Direkte Zusammenarbeit mit Geschäftsführung und Überwachungsorgan (1111 Direct Interaction with the Board)“ vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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