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Verantwortung der Internen Revision für prüfungsfremde Funktionen (IPPF Nr.1130.A2)

  • Dr. Oliver Bungartz

Der Praktische Ratschlag „1130.A2-1 Verantwortung der Internen Revision für prüfungsfremde Funktionen (1130.A2-1 Internal Audit`s Responsibility for Other (Non-audit) Functions)“ unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards 1130 Verantwortung der Internen Revision für prüfungsfremde Funktionen (1130 Internal Audit`s Responsibility for Other (Non-audit) Functions), der zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.

Der Praktische Ratschlag 1130.A2-1 stellt klar, dass Interne Revisoren, die Verantwortung für prüfungsfremde Funktionen oder Aufgaben übernehmen, die regelmäßig von durch die Interne Revision beurteilt werden, nicht als Interne Revisoren handeln. In diesem Fall können Unabhängigkeit (vgl. auch den Praktischen Ratschlag „1110-1 Organisatorische Unabhängigkeit“) und Objektivität (vgl. auch den Praktischen Ratschlag „1120-1 Persönliche Objektivität“) beeinträchtigt sein, so dass der Leiter der Internen Revision den Sachverhalt nach vorgegebenen Aspekten zu hinterfragen hat, damit er die Auswirkungen auf die Unabhängigkeit und Objektivität beurteilen kann.

Für den Fall, dass die Interne Revision operative Verantwortung übernimmt und sich diese operativen Aufgaben mit dem Prüfungsplan überschneiden, muss der Leiter der Internen Revision

  • die Beeinträchtigung der Objektivität minimieren,
  • den Ausschluss der verantwortlichen Personen aus der Internen Revision bestätigen,
  • die angemessene Überwachung und Berichterstattung sicherstellen und
  • die notwendigen Informationen offenlegen.

Der entsprechende Revisionsbericht im Rahmen der ordentlichen Berichterstattung hat eine operative Tätigkeit eines Internen Revisors im Verantwortungsbereich des Leiters der Internen Revision zu enthalten.

Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „1130.A2-1 Verantwortung der Internen Revision für prüfungsfremde Funktionen (1130.A2-1 Internal Audit`s Responsibility for Other (Non-audit) Functions)“ sowie den zugehörigen Standard 1130 Verantwortung der Internen Revision für prüfungsfremde Funktionen (1130 Internal Audit`s Responsibility for Other (Non-audit) Functions) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2011, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards und Praktische Ratschläge für die berufliche Praxis der Internen Revision 2011

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