Der Praktische Ratschlag „1130.A1-1 Beurteilung von Geschäftsprozessen, für die Interne Revisoren zuvor verantwortlich waren (1130.A1-1 Assessing Operations for Which Internal Auditors Were Previously Responsible)“ unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „1130.A1 Beurteilung von Geschäftsprozessen, für die Interne Revisoren zuvor verantwortlich waren (1130.A1 Assessing Operations for Which Internal Auditors Were Previously Responsible)“, der zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Der Praktische Ratschlag 1130.A1 empfiehlt eine Frist von mindestens einem Jahr, wenn Interne Revisoren mit einer Prüfung eines Bereichs beauftragt werden sollen, für den diese zuvor verantwortlich oder tätig waren. In diesem Fall wird von einer Beeinträchtigung der Objektivität ausgegangen (vgl. Praktischer Ratschlag „1130-1 Beeinträchtigung von Unabhängigkeit oder Objektivität“).
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „1130.A1-1 Beurteilung von Geschäftsprozessen, für die Interne Revisoren zuvor verantwortlich waren (1130.A1-1 Assessing Operations for Which Internal Auditors Were Previously Responsible)“ sowie des zugehörigen Standards „1130.A1 Beurteilung von Geschäftsprozessen, für die Interne Revisoren zuvor verantwortlich waren (1130.A1 Assessing Operations for Which Internal Auditors Were Previously Responsible)“ vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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