Der Begriff des Derivates geht auf das lateinische Verb „derivare“ zurück, was sich mit „ableiten“ übersetzen lässt. In der Finanzwirtschaft handelt es sich bei einem Derivat beziehungsweise einem derivativen Finanzinstrument um ein von einer zugrundeliegenden Bezugsgröße abgeleitetes Produkt.
Gemäß § 1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 1 KWG und § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpHG sind (Finanz)Derivate „als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswertes ableitet (Termingeschäfte)“.
Bei einem derivativen Geschäft handelt es sich um ein Termingeschäft, bei dem – im Gegensatz zum Kassageschäft – Abschluss (Konditionenfestlegung) und Erfüllung (Kapitalbereitstellung) des Geschäftes zeitlich auseinanderfallen. Ein Termingeschäft erfolgt entweder mit standardisierten Vereinbarungen über eine Börse oder mit individuellen, maßgeschneiderten Vertragsbedingungen außerbörslich, das heißt Over The Counter (OTC).
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