1.1 Risikotragfähigkeit – Motivation und Grundlage Die „Finanzmarktkrise“ hat aufgezeigt, dass die Berechnung und die Interpretation der institutsindividuellen Risikotragfähigkeit und die Liquiditätsausstattung einer Bank entscheidend dafür sein kann, negative Kettenreaktionen im globalen Finanzsystem zu vermeiden. Schon vor der Finanzmarktkrise wurde das Thema Risikotragfähigkeit in der ersten Fassung der MaRisk als ein Kernelement des institutsinternen Risikomanagements aufgegriffen. Jedoch erst in jüngster Vergangenheit erlagen die Verfahren und Methoden, unterschieden zum Einen nach Going- Concern- oder Liquidationsansätze sowie zum Anderen danach, ob die Ableitung des Risikodeckungspotenzials (=RDP) in einem Steuerungskreis GuV-/bilanzorientiert oder wertorientiert erfolgt, nähere Konkretisierungen. Insbesondere die Anforderung gemäß § 25a Abs. 1 KWG, die ein angemessenes und wirksames Risikomanagement in den Kreditinstituten beinhaltet, bildet die Grundlage für die bankaufsichtliche, inhaltliche Überprüfung der internen Verfahren zur Steuerung der Risikotragfähigkeit, die laufend sicherzustellen ist. Diese Überprüfung orientiert sich dabei vor allem an dem Gebot der Vollständigkeit, der Risikoabbildung, der Konsistenz aller Kernbanksteuerungsverfahren sowie am Vorsichtsprinzip.
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