INTERNE REVISIONdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Neu auf
    • Top Themen
  • Inhalt
    • eJournal
    • eBooks
    • Mediathek
    • Lexikon
    • Partner-Know-how
    • Standards/Methoden
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellen
    • Veranstaltungen
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2010"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Autoren (1)

… nach Dokumenten-Typ

  • eBook-Kapitel (128)
  • eJournal-Artikel (56)
  • eBooks (10)
Alle Filter entfernen

DIIR

Logo DIIR

INTERNE REVISIONdigital Partner

Logo BRL

INTERNE REVISIONdigital Partner

zum Puhnani Podcast

INTERNE REVISIONdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Am häufigsten gesucht

Funktionstrennung Handbuch Interne Kontrollsysteme Geschäftsordnung Interne Revision Unternehmen Ziele und Aufgaben der Internen Revision Standards Vierte MaRisk novelle Prüfung Datenschutz Checklisten Risk Risikotragfähigkeit marisk Governance control Leitfaden zur Prüfung von Projekten Checkliste

Suchergebnisse

194 Treffer, Seite 5 von 20, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Sicher handeln bei Korruptionsverdacht

    Einleitung Aufklärung von Korruptionsverdachtsfällen als Rechtspflicht

    Dr. Edgar Joussen
    …ternehmens. In diesem Fall ist zu unterscheiden: a) Zunächst könnte man die Frage stellen, ob ein Unternehmen bzw. für dieses die Unternehmensleitung… …Handlungsermessen hinsichtlich der Frage, ob ein Unternehmen Verdachtslagen aufklärt, mag dies anders zu beurteilen sein in Bezug auf die richtige Vorgehensweise… …das „Ob“ der Aufklärung in Frage stellen, wozu dem Unternehmen wie erläutert unstreitig kein Handlungsermessen zusteht. Der Bundesgerichtshof hat dies… …. Denn diese ist dadurch gekennzeichnet, dass das geschädigte Unternehmen auf an sich gebotene Einzel- sanktionen verzichtet, um in seinem Sinne einen… …eine Sanktionie- rung vorgebracht werden, einer näheren Prüfung ohnehin nicht standhalten. Auch dies mag aber vom Unternehmen nach einer detaillierten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Sicher handeln bei Korruptionsverdacht

    Baustein 1: Informationsgewinnung durch Ombudsmann und Vertrauensanwalt

    Dr. Edgar Joussen
    …Unternehmen und die öffentliche Hand als auch für Strafverfolgungsbehörden die Informationsbeschaffung aber das größte praktische Problem dar. Die… …. dazu gesondert ausgewählten (angestellten) Syndikusanwalt: Nach herrschender Meinung ist dessen Tätigkeit in Bezug auf das Unternehmen nämlich keine… …Wettbewerb (z.B. Submissionsbetrug oder Preisabspra- chen), – sonstige Sachverhalte, bei denen dem Unternehmen aufgrund von „Unregelmä- ßigkeiten“ ein… …in den letzten Jahren zu von Unternehmen bestellten Ombudsleuten herumgesprochen, dass sie darüber ei- nen sehr vertraulichen Kontakt zu dem diesen… …beauftragenden Unternehmen im Vorfeld laufender verdeckter Ermittlungen aufnehmen können. Hierdurch ist sehr frühzeitig im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens… …eine vernünftige und konstruk- tive Zusammenarbeit möglich. Dies nützt sowohl dem betroffenen Unternehmen als auch den Ermittlungsbehörden, die – wenn… …Unternehmen bzw. geschädigter Stelle öffentlicher Verwal- tung. Die Strafverteidigung, die eher auf Seiten eines Verdächtigen anzusiedeln ist… …damit verbundene Mehrwert einer fundierten Beratung ist für das geschädigte Unternehmen genauso hilfreich wie die z.B. eines auf Unternehmensrecht… …zur Verfügung stehen, ohne dass zunächst geprüft werden muss, ob das im Korruptionsverdacht stehende Unternehmen anderweitig anwaltlich in der- selben… …zu Korruptionssachverhalten besitzt, und dem potentiell geschädigten Unternehmen. Hier soll er – wie vorstehend umfassend beschrieben – die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Sicher handeln bei Korruptionsverdacht

    Baustein 2: Interne Zuständigkeiten

    Dr. Edgar Joussen
    …Begleitung und Aufklärung von konkreten Korruptions- verdachtsfällen. Allein dazu stellt sich in praktisch allen Unternehmen die Frage, in welche… …„richtige“ Stelle zu bestim- men. 60 61 62 Baustein 2 40 1.1 Complianceabteilung/Compliance-Officer Insbesondere in größeren Unternehmen… …erhalten teilweise ohne weitere Reflektion eine Zu- ständigkeit betreffend die Umsetzung und Überwachung der in dem Unternehmen geltenden… …Personal- ausstattung � daher z.T. fehlende Detailkenntnis zum Unternehmen � Problem von Doppelstrukturen � Erschwerung von verdeckten Ermitt-… …Regelabläufe in dem betroffenen Unternehmen, der insgesamt dazu geltenden Richtlinien sowie zuletzt des betroffenen Fachgebietes. Beispiel Geht es um eine… …im Unternehmen gebündelt wird. Denn auch eine Fachrevision wird sich vielfach bei ihrer Arbeit zumindest in einer erhebli- chen Nähe zu kritischen… …, dass „ver- deckte Ermittlungen“ in einem Unternehmen praktisch vollkommen aus- scheiden. So wäre jedes Mal, wenn die Complianceabteilung „anrückt“, für… …das selbstver- ständlich nicht, dass derartige Abteilungen überflüssig sind. Sie mögen insbesonde- re in großen Unternehmen ihre Rechtfertigung haben… …begleitet. Dies gilt vor allem dann, wenn in dem betroffenen Unternehmen keine Complianceabteilung vorhan- den ist, die eine entsprechende Expertise… …vertraulich ein konkreter Korruptionsverdachtsfall auf- geklärt werden soll. Beispiel Das Unternehmen will ein größeres Investitionsgut kaufen. Der dazu…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Sicher handeln bei Korruptionsverdacht

    Baustein 3: Grundsätze zur Aufklärung von Korruptionsverdachtsfällen

    Dr. Edgar Joussen
    …schon rechtlich keine Grundlage: Eine Un- ternehmensleitung muss dafür Sorge tragen, dass ein Unternehmen schädigende Sachverhalte unterbleiben. Ob der… …Aufklärung (einstweilen) abgeschlos- sen werden kann. – Sieht danach das Unternehmen keinen weiteren Ermittlungsbedarf, vor allem weil kein… …Unternehmen (etwa ein dort gebildeter Lenkungskreis) sollte sich in der Regel dem Votum des Om- budsmannes anschließen, wenn dagegen keine begründeten Einwände… …Aufklärung von Korruptionsverdachtsfällen 55 Rdn. 77). Alleinzuständigkeiten einer Abteilung sollten wie auch sonst in einem Unternehmen in Anlehnung… …Ermittlungen begründete Anhaltspunkte für strafbare Handlungen ergeben, wird das Unternehmen – ggf. nach Beschlussfassung des da- für gebildeten Gremiums wie… …kenntnis höher liegt als die bei der Beauftragung eines Dritten. – Der laufende Kontakt zwischen Unternehmen und Staatsanwaltschaft während eines… …Unternehmen in dem Ermittlungsverfahren ist ausschließlich die Rechtsabteilung. Sie berichtet über den Verfahrensstand und informiert bei Bedarf die… …Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Die Dokumentation dient in Verbindung mit den weiteren Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung der Instal- lation eines… …Korruptionssachverhaltes sollte hier- über – soweit dies ohne Schaden für das betroffene Unternehmen möglich ist – nach außen transparent berichtet werden. Eine solche… …Berichterstattung kann zum einen eine positive Werbung für das Unternehmen darstellen, indem klargestellt wird, dass es die unternehmensinterne Korruption bekämpft…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Sicher handeln bei Korruptionsverdacht

    Baustein 4: Unternehmensinterne Voraufklärung von Korruptionssachverhalten

    Dr. Edgar Joussen
    …eines Korruptionsverdachtsfalls sollte objektiv und neutral erfol- gen. Denn stets muss sich ein Unternehmen vor Augen halten, dass sich mögli- cherweise… …geschädigtem Unternehmen und Ermittlungsbehörde beste- hen vielfach diesbezügliche Schwierigkeiten, da Unterlagen zum Teil systema- tisch überhaupt nicht… …der Vorermittlungsphase darauf geachtet werden, dass die ermittelnden Stellen im Unternehmen eine rechtliche Beglei- tung/Beratung erhalten. Denn auch… …Korruptionsbekämpfung in einem Unternehmen mag abhängig von der Größe des Unternehmens unterschiedlich organisiert sein. In der Praxis haben sich vier Hauptphasen… …herausgebildet. 120 121 122 Phase 1: Hinweis auf Verdachtsfall Hinweis geht bei Ombudsmann oder geschädigtem Unternehmen ein Aufgabe… …Hinweisgebers dessen Freigabe ein, die es ihm erlaubt, mit dem Hinweis (ggf. unter Beifügung ergänzender Unterlagen) an das betroffene Unternehmen in… …achten, dass dadurch der Hinweisgeber nicht enttarnt wird. – Geht der Hinweis beim betroffenen Unternehmen ein (z.B. bei der Revision o- der einer… …Hotline), sollte das Unternehmen selbst diese Vorprüfung (wie zuvor durch den Ombudsmann) übernehmen. Die Eingangsstelle bzw. für sie han- delnd z.B. die… …der zweiten Phase ist die Berichterstattung über den plausibilisierten Korruptionsverdachtsfall im Unternehmen, die Abgabe eines Votums sowie eine… …. Anderenfalls könnte gerade bei lang andauernden und schwierigen Recherchen eine Skepsis der Strafermittlungsbehörden aufkommen, das geschädigte Unternehmen sei…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Sicher handeln bei Korruptionsverdacht

    Baustein 5: Checkliste für unternehmensinterne Ermittler

    Dr. Edgar Joussen
    …, die sich vorrangig an die Ermittlerinnen und Ermittler vor Ort richten. Da- bei ist festzustellen, dass es gerade dazu in deutschen Unternehmen… …sind Ermittlungsbehörden als Partner anzusehen. Dies gilt ohnehin dann, wenn das betroffene Unternehmen selbst Anzeigenerstatter ist. Eine teilweise in… …Vertrauensverhält- nis (einstweilen) nachhaltig zu stören. Solche „klimatischen Störungen“ sind unbe- dingt zu vermeiden. Vielmehr sollte das geschädigte Unternehmen… …Ermittlungsbehörden und Unternehmen gibt und sinnvollerweise geben sollte, sind und können Interessen nicht immer gleich laufend sein (s. dazu auch Baustein 9, Rdn… …Strafanzeige sollte das geschädigte Unternehmen zur Wahrung der eigenen Rechte im Ermittlungsverfahren auch dann erstatten, wenn bereits von Amts we- gen… …in Leitsätzen 1) Gegenstand dieses Bausteins ist eine Checkliste für Ermittler in Unternehmen zu Maßnahmen, die abhängig von der konkreten Situation… …Durchsuchun- gen von Ermittlungsbehörden im Unternehmen zu ergreifen oder zu prüfen. Bei Fragen sollte ______________ (Tel.: _________) angesprochen werden…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Sicher handeln bei Korruptionsverdacht

    Baustein 6: Daten- und Beweissicherung

    Dr. Edgar Joussen
    …oder eine Arbeitnehmerin nicht verweigern. Denn diese Unterlagen u.a. gehören dem Unternehmen; der Beschäftigte ist nur Be- sitzdiener.1 Die offene… …deutschen Unternehmen sind üblicherweise berechtigt, in konkreten Verdachtsfällen Papierakten eines Mitarbeiters zu den von ihm betreuten Geschäftsvorfällen… …überhaupt kein Kommunikationsvorgang zugrunde liegt. So werden häufig in Unternehmen statt früher Papier- heute lediglich elektronische Akten geführt. Hier… …der fehlenden äußeren Erkennbarkeit von privaten und geschäftlichen e- lektronischen Daten sollte im Unternehmen generell die Privatnutzung von Rech-… …zugeschlagen ist. – Ein Unternehmen hat sich daher bei der Kontrolle dienstlicher Daten mit dieser bestehenden Unsicherheit zu befassen. Allein deswegen… …schwierigen Verhältnismäßigkeitsprü- fung wäre einem Unternehmen daher wie schon hervorgehoben dringend zu emp- fehlen, generell die Privatnutzung der Computer… …Kontrolle der Daten, sondern spart dem Unternehmen letztlich auch Kosten. Denn verkannt werden sollte in diesem Zu- sammenhang ebenso wenig, dass die private… …. Unternehmen tun sich in der Praxis jedoch teilweise schwer, die Nutzung der Computer auf die rein dienstlichen Belange zu beschränken. Dies gilt insbesondere… …in jüngeren Unternehmen als altmodisch und nicht innovativ. Diesem Anliegen kann aber Rechnung getragen. Praxisempfehlung mit Übersicht von…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Sicher handeln bei Korruptionsverdacht

    Baustein 7: Weitergehende Beweissicherung: Videoüberwachung, Abhören von Telefonaten und Einsatz von Detekteien

    Dr. Edgar Joussen
    …Aufklärung und Beweissicherung das geschädigte Unternehmen zuläs- sigerweise ergreifen kann. Denn möglicherweise reichen die Sicherstellung und Durchsicht von… …Schriftstücken und elektronischen Daten nicht aus. Dann wird man zu prüfen haben, ob ein potentiell geschädigtes Unternehmen darüber hinaus noch in der Weise… …126 Dies vorausgeschickt sollte ein Unternehmen bei jeder Aufklärung bedenken, dass wie schon an anderer Stelle erläutert Sachverhalte neutral und… …hinzuziehen, die strafprozessual sehr viel weiterge- hende Maßnahmen ergreifen können als das Unternehmen (s. dazu auch Baustein 9, Rdn. 386 ff.). Bestätigt… …vermeintlich weitergehende Verdachtslage zu suchen. Daher sollte auch ein Unternehmen bzw. eine hier tätige Aufklärungseinheit akzeptieren, dass nicht jeder… …diese Grundausrichtung anerkennt, werden sich die meisten Überle- gungen in einem Unternehmen zu heimlichen Videoaufzeichnungen, dem Mithören von… …Fälle sind für ein Unternehmen schwer zu lösen. Denn wenn es nicht handelt, droht durch das Unterlassen nachvollziehbarerweise weiterer Schaden. Dieser… …Lage“ gesprochen. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass das Unternehmen zwar berechtigterweise auf der Ba- sis einer konkreten auf Tatsachen beruhenden… …gegen das Unternehmen gerichteten Wirtschaftskrimina- lität gesichert werden sollen. Sind Mitschnitte erfolgt, stellt sich automatisch die Folgefrage… …befasstes Unternehmen auseinandersetzen. Auf drei ty- pische Schwierigkeiten soll hingewiesen werden – wobei sich diese Liste abhängig von dem Einsatzgebiet…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Sicher handeln bei Korruptionsverdacht

    Baustein 8: Befragung von Mitarbeitern

    Dr. Edgar Joussen
    …oder gar einer Straftat bezichtigen müsste.10 Beispiel Das Unternehmen U kündigt einen Handelsvertreter H. Diesem stände aus der von ihm… …geflossen sein sollen und der sich im nachhinein für das Unternehmen als finanziell sehr nachteilhaft herausstellt. X hatte bei dem Vertrag die Preise… …Unternehmen bestimmte Informationen erfragen will, wird ihm zumeist nichts anderes übrig bleiben, als zumindest faktisch doch die Teilnahme eines… …Baustein 8 160 könnte. Hierzu sollte im Unternehmen ein Muster vorhanden sein, das die be- fragenden Stellen zuvor auszufüllen haben. Inhaltlich…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Sicher handeln bei Korruptionsverdacht

    Baustein 9: Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden

    Dr. Edgar Joussen
    …171 Baustein 9: Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden Ein sich der Korruptionsbekämpfung widmendes Unternehmen ist nicht die Staats-… …anwaltschaft. Die Interessen mögen zwar ähnlich sein, sind aber letzten Endes doch nicht deckungsgleich. Teilweise besteht in Unternehmen sogar eine erhebliche… …Staatsanwaltschaft – z.B. über die Erstattung einer Anzeige durch das geschädigte Unternehmen – belastbare Verdachtsmomente zu einem Korruptions- sachverhalt, hat sie… …der Basis der bestehenden Verdachtslage über das geschädigte Unternehmen die Unterla- gen und Beweismittel vertraulich beizuziehen, die sie aus ihrer… …Staatsanwaltschaft – ge- rade wenn sie (zunächst) eine Außenwirkung vermeiden will – sogar auf umfassen- de Informationen aus dem geschädigten Unternehmen angewiesen… …Verfahrensstadium sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für das geschädigte Unternehmen extrem hilf- reich, selbst wenn sich die Motive unterscheiden können: So… …hat das geschädigte Unternehmen weniger ein Interesse an einer Strafverfolgung, sondern lediglich an der Beseitigung der korruptiven Zustände… …allem für das geschädigte Unternehmen: Wenn ein 393 394 Baustein 9 174 strafrechtliches Ermittlungsverfahren mit den zusätzlichen Kompetenzen… …einer Strafermittlungsbehörde geeignet ist, einen korruptiven Sachverhalt aufzuklären, kann dies einem geschädigten Unternehmen nur recht sein. Dies… …Unternehmen und Staatsanwaltschaft wieder voneinander entfernen. Flankiert wird dies zumindest zeitweise durch ein vielfach anzutreffendes Informationsgefälle…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 3 4 5 6 7 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        CONSULTINGBAY        Zeitschrift Interne Revision

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück