Die Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlussprüfer ist in den vergangenen Jahren Gegenstand einer Vielzahl fachwissenschaftlicher Veröffentlichungen und Stellungnahmen von Berufsorganisationen gewesen. Eine enge Zusammenarbeit wird vor allem aus folgenden Erwägungen als sinnvoll erachtet:
1. Aufgrund der sich überschneidenden Aufgabenfelder von Interner Revision und Abschlussprüfung kann und sollte der Abschlussprüfer mit dem Ziel der Erhöhung der Prüfungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Abschlussprüfung die Arbeiten der Internen Revision unter bestimmten Voraussetzungen verwerten.
2. Die Interne Revision ist als Bestandteil des Internen Kontrollsystems vom Abschlussprüfer im Rahmen der Feststellung und Analyse von Risiken für wesentliche falsche Angaben in der Rechnungslegung zu beurteilen.
3. Die Feststellungen des Abschlussprüfers zur Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems haben für die Arbeit der Internen Revision als Erkenntnisquelle für notwendige und sinnvolle Systemverbesserungen eine unmittelbare Relevanz.
Die Bedeutung der Internen Revision und damit auch einer Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlussprüfung hat insbesondere durch folgende Entwicklungen zugenommen:
1. Einführung einer Pflicht für den Vorstand von Aktiengesellschaften (mit Ausstrahlungswirkung auf den Pflichtenrahmen von gesetzlichen Vertretern von Unternehmen anderer Rechtsform) zur Einrichtung eines Überwachungssystems zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken durch das KonTraG mit Inkrafttreten von § 91 Abs. 2 AktG in der Fassung des KonTraG (1.5.1998),
2. Einführung einer Pflicht zur Prüfung des Internen Kontrollsystems bei in den USA börsennotierten Unternehmen und wesentlichen in- und ausländischen Tochtergesellschaften durch Sec. 404 des SOX im Jahr 2002,
3. Einführung einer Pflicht für an der New York Stock Exchange notierte Unternehmen zur Einrichtung einer Internen Revision und
4. Weiterentwicklung der Grundsätze für die Beurteilung von Fehlerrisiken im Rahmen der Abschlussprüfung, die eine Aufbauprüfung des Internen Kontrollsystems einschließlich der Internen Revision vorsehen (IDW PS 261).
Die Berufsorganisationen der Wirtschaftsprüfer und der Internen Revision haben auf nationaler und internationaler Ebene auf diese Entwicklung reagiert und Standards erlassen, in welchen die Möglichkeiten und Grenzen einer Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlussprüfung sowie die Anforderungen an eine gegenseitige Verwertung von Arbeitsergebnissen dargelegt werden.
In jüngster Zeit gibt es international Bestrebungen, diese Anforderungen weiterzuentwickeln und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu verbessern. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Vorschläge des PCAOB und der IFAC aus Dezember 2006 hervorzuheben. Das PCAOB beabsichtigt die Verabschiedung eines Prüfungsstandards „Considering and Using the Work of Others in an Audit“, welcher den zur Zeit noch geltenden SAS 65 „The Auditor’s Consideration of the Internal Audit Function in an Audit of Financial Statements“ ersetzen soll. Die IFAC hat den ISA 610 „The Auditor’s Consideration of the Internal Audit Function“ mit dem Ziel überarbeitet, die Anforderungen an die Verwertung von Arbeiten der Internen Revision durch den Abschlussprüfer klarzustellen.
Im Folgenden sollen ausgehend von den Möglichkeiten und Grenzen einer Zusammenarbeit die durch die vorgenannten internationalen Verlautbarungen zu erwartende Weiterentwicklung in der Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlussprüfung erörtert werden. Anschließend wird ein aktueller Erfahrungsbericht über das Zusammenwirken von Interner Revision und Abschlussprüfung gegeben.
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