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Implementierungsleitlinie 1000 (IPPF Nr.1000)

  • Dr. Oliver Bungartz

Die „Implementierungsleitlinie 1000“ unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „1000 Aufgabenstellung, Befugnisse und Verantwortung (1000 Purpose, Authority, and Responsibility)“, der zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards) gehört. Die Implementierungsleitlinien sind Teil der empfohlenen (nicht verbindlichen) Elemente der Internationalen Berufsgrundlagen für die berufliche Praxis (International Professional Practices Framework – IPPF) der Internen Revision.

Nach der „Implementierungsleitlinie 1000“ ist die Geschäftsordnung der Internen Revision ein kritisches Dokument welches – unter Beachtung der verbindlichen Elemente des IPPF für die Interne Revision (d.h. die Grundprinzipien für die berufliche Praxis der Internen Revision, die Definition der Internen Revision, den Ethikkodex und die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision – Standards) – die Aufgabenstellung, Befugnisse und Verantwortung der Internen Revision einer Organisation umfasst.

Das Verständnis der verbindlichen Elemente des IPPF bildet die Basis für eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Leiter der Internen Revision, der Geschäftsleitung, dem Überwachungsorgan und den leitenden Führungskräften, u.a. in Bezug auf (vgl. DIIR 2015):

  • Ziele und Verantwortlichkeiten der Internen Revision,
  • Erwartungen an die Internen Revision,
  • Funktionale und Administrative Richtlinie der Internen Revision,
  • Grad der Befugnisse der Internen Revision.

Die Geschäftsordnung der Internen Revision kann je nach Organisation unterschiedlich ausgestaltet sein, wobei im Normalfall die folgenden Bestandteile enthalten sind (vgl. DIIR 2015):

  • Einführung
  • Befugnisse
  • Organisation und Berichtslinien
  • Unabhängigkeit und Objektivität
  • Verantwortlichkeiten
  • Qualitätssicherung und -verbesserung
  • Unterschriften

Als Nachweis der Einhaltung des „Standard 1000 – Aufgabenstellung, Befugnisse und Verantwortung“ sollte – neben der genehmigten Geschäftsordnung – das Protokoll der Sitzung der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgan herangezogen werden, in dem die Geschäftsordnung diskutiert und verabschiedet wurde. Die regelmäßige Beurteilung und Pflege der Geschäftsordnung unterliegt der Verantwortung des Leiters der Internen Revision.


Für den vollständigen Text des Implementierungsleitlinie 1000 sowie dem zugehörigen Standard „1000 Aufgabenstellung, Befugnisse und Verantwortung (1000 Purpose, Authority and Responsibility)“ vgl. die Implementierungsleitlinien (Praktische Ratschläge) sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards) (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2015, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards und Praktische Ratschläge für die berufliche Praxis der Internen Revision 2015

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