Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Mai 1998 gibt es umfangreiche Erfahrungen mit Risikomanagementsystemen. Es hat sich hier insbesondere gezeigt, dass die meisten Unternehmen die Pflicht, das KonTraG, mit der Kür einer Verbesserung der ökonomischen Planung durch die neuen Informationen aus dem Risikomanagement verbinden. Risikomanagement leistet einen Beitrag für die Verbesserung des Ratings und die Reduzierung der Wahrscheinlichkeit von Unternehmenskrisen und trägt zur Senkung der Kapitalkosten und zur Verbesserung unternehmerischer Entscheidungen bei. Wie kann man jedoch feststellen, ob das Risikomanagement – und dies ist nicht nur die formelle Organisation – tatsächlich einen ökonomischen Nutzen bietet?
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