Mit ein wesentlicher Grund für die Einführung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) in 2002 waren unter anderem zahlreiche Krisenfälle, die nach einer Analyse der Bankenaufsicht vor allem auf eine mangelhafte Organisation und Handhabung des Kreditgeschäftes zurückzuführen waren. Neben vorhandenen Bearbeitungsmängeln und –fehlern wurde seinerzeit festgestellt, dass notleidende Kreditengagements oftmals viel zu spät in den Sanierungs- und Abwicklungsbereich überführt wurden. Auch sind die Gründe für das Auftreten von Problemkrediten (Sanierungs- und/oder Abwicklungskredite) von den Kreditinstituten in der Zeit vor 2002 nicht näher aufbereitet worden. Dies wäre aber vor dem Hintergrund möglicher vorhandener Mängel in der Kreditorganisation bedeutsam und zwingend erforderlich gewesen.
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