Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stehen weiter im Fokus der Bemühungen von Bund und Länder. Weitere steuerliche Entlastungen wurden beschlossen, in deren Zentrum die Senkung der Mehrwertsteuersätze im Zeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 steht. Eine kurzfristig zu beantragende Überbrückungshilfe soll Fixkostenbelastungen bei Umsatzrückgängen anteilig kompensieren. Sie finden auch weiterhin zeitnah und umfangreich Informationen in unserem „Corona Resource Center“ im Internet unter www.rsm.de.
Im Schwerpunktthema dieser Ausgabe der moneo widmen wir uns der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Seit dem Jahr 2018 können Arbeitgeber staatliche Bezuschussungen erhalten, wenn sie eine bAV zugunsten von Geringverdienern anbieten (Arbeitgeberförderbetrag). Diese staatliche Förderung wird nun ab dem Jahr 2020 spürbar erhöht. Wir zeigen die neuen Rahmenbedingungen auf.
Werden Geschenke oder Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer oder Dritte geleistet, so sind solche Vorgänge immer wieder Gegenstand von Betriebsprüfungen. Darüber hinaus sind Fragen des Vorsteuerabzugs und der Pauschalbesteuerung von derartigen Zuwendungen relevant. Mit unseren Erläuterungen hierzu wollen wir eine Hilfestellung für die Praxis bieten.
Weiterhin zeigen wir die Eckpunkte bei der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden auf. Ebenfalls spannende Themen in dieser Ausgabe sind beispielsweise die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen sowie neue Entwicklungen bei der Umstellung von elektronischen Kassen.
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