Der Gesetzgeber hat – in begrenztem Umfang – steuerliche Entlastungen in Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise im Zuge des Krieges in der Ukraine beschlossen. Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige erhalten eine einmalige (und einkommensteuerpflichtige) Energiepreispauschale von 300 €. Für jedes Kind wird ein Einmalbonus zum Kindergeld in Höhe von 100 € ausgezahlt, der – als Bestandteil des regulären Kindergelds – auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird. Ab Juni und befristet für drei Monate wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe abgesenkt. Bei Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 Cent pro Liter, bei Diesel um 14,04 Cent, bei Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 €/MWh (entspricht ca. 6,16 Cent/kg) und bei Flüssiggas (LPG) um 238,94 €/1.000 kg (entspricht ca. 12,66 Cent/Liter). Ob diese Entlastungsmaßnahmen ausreichend sein werden, ist fraglich. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen und Hinweise zu den Auswirkungen des Ukrainekrieges.
Das Schwerpunktthema dieser Ausgabe widmet sich den diversen Facetten der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen von Zinsen und Mieten. Für Unternehmen kann dies zu einer spürbaren zusätzlichen Steuerlast führen. Die Finanzverwaltung hat in einem neuen Erlass eine Fortentwicklung und Anpassung ihrer Auffassung an die Rechtsprechung vorgenommen. Dennoch bleiben Zweifelsfragen, die womöglich in der Zukunft erst durch die Rechtsprechung verbindlich geklärt werden.
Wir weisen darauf hin, dass Gesellschaften mit beschränkter Haftung bis Ende Juni 2022 ihre wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen dem Transparenzregister melden müssen. Für Personenhandelsgesellschaften läuft die Meldefrist bis Ende des Jahres 2022.
Die Corona-Pandemie hat weiterhin Auswirkungen auf unser persönliches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben. Wir informieren Sie zu den verschiedenen Corona-Hilfen auf unserer Internetseite www.rsm.de im Coronavirus Resource Center.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: