Prüfungen sind Vertrauensgüter. Im Gegensatz zu Erfahrungs- und Inspektionsgütern kann der Nachfrager von Revisionsleistungen die Qualität einer Prüfung expost nicht beurteilen. Der einzige zuverlässige Beurteilungsmaßstab, die Wiederholung der Prüfung als Vollprüfung, fällt aus Wirtschaftlichkeitsgründen aus. Der Nachfrager von Prüfungen muss daher weitestgehend auf die Qualität einer Prüfung vertrauen. Um dieses Vertrauen zu sichern, muss die Interne Revision geeignete Maßnahmen ergreifen. So kann sie selbst ein Qualitätsmanagementsystem installieren, das sicherstellt, dass die von ihr erbrachten Leistungen höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Zudem kann sie Signale (z.B. die Qualifikation der Prüfer) aussenden, die eine positive Beurteilung der Revisionsleistung durch den Nachfrager ermöglichen.
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