Im Unternehmensbereich steht die Sicherung des Unternehmensbestandes im Mittelpunkt; das Risikomanagement soll dort sicherstellen, dass keine existenzgefährdenden Ereignisse auftreten. Bezogen auf die Unternehmensentwicklung hat das Risikomanagement mithin die Aufgabe, das Unterschreiten einer „roten Linie“ zu vermeiden [Existenzgefährdung ⇨ Rz 3]. Für eine Kommune geht es indessen weniger um die physische und politische Bestandssicherung – diese ist in der Regel institutionell gegeben – als vielmehr um die Gewährleistung der dauerhaften Leistungsfähigkeit in dem Sinne, dass die erforderlichen kommunalen Leistungen auch in Zukunft in angemessener Qualität bereitgestellt werden können [kommunale Resilienz ⇨ Rz 13]. Das ist mehr als die reine Erfüllung gesetzlicher Pflichten; das Postulat umfasst auch ein Mindestmaß an freiwilligen Aktivitäten – denn nur so kann die kommunale Selbstverwaltung auch mit Inhalt gefüllt werden. So wie im Unternehmensbereich die Bestandssicherung lediglich eine Untergrenze markiert, gilt dies auch für die dauerhafte Leistungsfähigkeit in einer Kommune. Risikomanagement in der Kommune muss im Grunde so wirksam sein, dass auch Ereignisse, die Maßnahmen für eine aktive Kommunalentwicklung ausschließen würden, vermieden oder beherrscht werden können.
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