Seit nunmehr über einem Jahr müssen wir mit dem Corona-Virus leben. Wir befinden uns inzwischen in der dritten Welle, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens nehmen leider eher wieder zu. Insbesondere für die Hotel-, Gastronomie- oder die Kultur- und Veranstaltungsbranche gibt es derzeit kaum Öffnungsperspektiven. Sie finden daher auch künftig zeitnah und umfangreich Informationen in unserem „Corona Resource Center“ im Internet unter www.rsm.de.
Die COVID-19-Pandemie beeinflusst auch die Erstellung von Jahresabschlüssen, denn Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bewerten (Going-Concern-Prinzip). Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie und die vielfältigen staatlichen Maßnahmen geben Anlass, dieses Going-Concern-Prinzip genauer unter die Lupe zu nehmen.
Gewöhnlich wird der Fortbestand eines Unternehmens angenommen, wenn in der Vergangenheit nachhaltig Gewinne erzielt wurden, leicht auf finanzielle Mittel zurückgegriffen werden kann und keine bilanzielle Überschuldung droht. Ergänzt wird dies durch eine Zukunftsprognose, die in der Regel die Unternehmenstätigkeit in den folgenden zwölf Monaten umfasst. Diese zukunftsorientierten Überlegungen werden bei der Erstellung der Jahresabschlüsse, die Bilanzstichtage nach dem 31.12.2019 betreffen, deutlich mehr Raum einnehmen müssen. Die Beurteilung anhand von vergangenheitsbezogenen Daten dürfte in den meisten Fällen nicht mehr zielführend sein.
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