Der risikoorientierte Prüfungsansatz ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesetz, § 317 Abs. 1 Satz 3 HGB. Der Begriff des Prüfungsrisikos und die Darstellung des risikoorientierten Prüfungsansatzes ist im Wesentlichen im IDW PS 261 enthalten. Das Prüfungsrisiko ist das Risiko, dass vom Abschlussprüfer ein Bestätigungsvermerk erteilt wird, obwohl im Jahresabschluss wesentliche Fehler enthalten sind. Da eine Abschlussprüfung darauf auszurichten ist, dass das Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit gefällt wird, muss das Risiko der Abgabe eines positiven Urteils trotz vorhandener Fehler in der Rechnungslegung auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Zu diesem Zweck muss der Abschlussprüfer die einzelnen Komponenten des Prüfungsrisikos kennen und analysieren. Diese Analyse ist Voraussetzung für die Entwicklung einer Prüfungsstrategie und eines Prüfungsprogramms. Das Prüfungsrisiko ergibt sich als Produkt des Fehlerrisikos und des Entdeckungsrisikos, wobei das Fehlerrisiko selbst das Produkt aus inhärentem und Kontrollrisiko ist.
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