Die Interne Revision hat die Prüffelder der BAIT und der MaRisk in Bezug auf IT-Themen analog zu den weiteren Prüffeldern der MaRisk innerhalb der risikoorientierten Prüfungsplanung zu berücksichtigen. Es ist zu empfehlen, die Prüffelder in die regelmäßig durchzuführenden Jahresplanungen zu integrieren. Sowohl durch den Jahresabschlussprüfer als auch durch einen möglichen Sonderprüfer (nach § 44 KWG) könnte die Berücksichtigung in der Planung hinterfragt werden.
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