Die Einrichtung von Risikomanagementsystemen gehört zu den Sorgfaltspflichten von Geschäftsführungsorganen. In diesem Sinne weist auch der Deutsche Corporate Governance Kodex darauf hin, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling sorgt. Vor allem in großen Konzernen ist der Vorstand hierbei auf Führungsunterstützung durch das Controlling angewiesen. Diese erstreckt sich zum einen auf die Konzeption und Implementierung von Risikomanagementsystemen und zum anderen auf die Unterstützung und Koordination des Risikomanagementprozesses. Dabei ergeben sich vielfältige Berührungspunkte mit anderen Akteuren im Rahmen der Corporate Governance, wie z.B. dem Aufsichtsrat, dem Abschlussprüfer und der Internen Revision.
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