Die Auseinandersetzung mit dem Risikobericht von Kreditinstituten setzt eine Klärung des Begriffs „Risiko“ voraus. Der Risikobegriff ist das Fundament für alle in dieser Arbeit behandelten Normen, indes wird weder in den Gesetzestexten bzw. in den Standards an sich noch in den Erläuterungen eine exakte Definition geliefert. Mit der folgenden Begriffsklärung wird für den weiteren Fortgang dieser Arbeit eine Basis geschaffen, um unterschiedliche Auslegungen von „Risiko“ im Kontext der jeweiligen Rechnungslegungs- bzw. Bankenaufsichtsintention deuten zu können. Daneben gilt es zu beachten: „Kein Risiko ohne Chance, aber auch keine Chance ohne Risiko“. Jede Entscheidung der Kreditinstitute unterliegt somit nicht nur Risiken, sondern ist auch mit Chancen verbunden, deren Entfaltung, ähnlich den Risiken, nicht vorhergesagt werden kann. Da die Wahrnehmung der Chancen für den wirtschaftlichen Erfolg und damit auch für den Fortbestand des Kreditinstituts unerlässlich ist, kann eine ausschließliche Betrachtung der Risiken eines Kreditinstituts dessen Lage nicht angemessen beschreiben. Daher werden i.S.e. ausgeglichenen Darstellung Risiken und Chancen betrachtet.
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