Die nachfolgende Checkliste möglicher nicht abschließend aufgezählter Maßnahmen soll Leitfaden für die bankseitige Abwicklung wirtschaftskrimineller Maßnahmen sein. Die Anwendung der Maßnahmen ist nicht zwingend und hängt von Art und Schwere des Delikts ab. Es handelt sich um Maßnahmen, die gegen Bankmitarbeiter und/oder Dritte zur Anwendung kommen können. Grundsätzlich sind eine zügige und vollständige Ermittlung des Sachverhalts und eine Anhörung des/der Betroffenen notwendig. Sonstige bereits an anderer Stelle der Bank festgelegte Maßnahmenkataloge (z. B. bezüglich Suchtgefahren) bleiben hiervon unberührt.
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