Grundlage für die Prüfung des Zahlungsverkehrs durch die Interne Revision in Kreditinstituten sind die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere
– die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk),
– das Geldwäschegesetz (GwG) und §§ 25 b–h KWG,
– die Inhalte der § 25 a KWG und § 91 Abs. 2 AktG,
– das Bürgerliche Gesetzbuch in den Abschnitten Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675, 675 a–b BGB) und Zahlungsdienste (§§ 675 c–z und §§ 676 a–c BGB) sowie
– das Fernabsatzgesetz.
Die Prüfungstätigkeit orientiert sich an dem Umfang und dem Risikogehalt der Betriebs- und Geschäftstätigkeit (abgeleitet aus einer Risikoanalyse). Bei Unternehmen mit Filialstrukturen erstrecken sich die Aktivitäten der Revision auch auf die einzelnen Betriebsstellen und den ihnen zugeordneten Tätigkeiten.
Häufig können dabei Arbeitsprozesse nicht in ihrer Gesamtheit, sondern nur phasenweise in den Betriebseinheiten geprüft und beurteilt werden. Obwohl sich die Prüfungen dabei keineswegs nur auf die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der betrieblichen Abläufe beschränken, ergeben sich nur unzureichende Ansatzpunkte zur Beurteilung der über die Hierarchiestufen hinausreichenden komplexen Verfahren und der angebotenen Bankdienstleistungen (Bankprodukte). Insbesondere die Umsetzung der konzeptionell-strategischen Unternehmensziele kann auf diese Art und Weise nur schwer erfasst werden. Insofern dürfen sich die revisorischen Ansätze, z. B. zum Thema elektronischer Zahlungsverkehr, nicht ausschließlich auf die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Arbeitsabläufe, sondern auch auf die Wirtschaftlichkeit der Produkte beziehen.
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