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Combined Assurance  
23.07.2020

Koordinierte Zusammenarbeit der Governance-Funktionen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Das DIIR sieht die Interne Revision als Koordinator des Combined-Assurance-Ansatzes. (Foto: thodonal/stock.adobe.com)
Die koordinierte und integrierte Zusammenarbeit aller unternehmerischen Funktionen mit Risikobezug kann die Qualität der Corporate Governance von Unternehmen verbessern. Diese Thematik fällt unter den Begriff Combined Assurance, auch Integrierte Governance genannt. Eine koordinierte Zusammenarbeit der Governance-Funktionen soll den Ressourcenaufwand reduzieren und die Leistung steigern.

Aus Sicht der Internen Revision ist dieses Thema von besonderem Interesse, da sich daraus neue Aufgabenbereiche und Entwicklungsmöglichkeiten für das Berufsbild ergeben, etwa die Übernahme einer koordinierenden Rolle innerhalb eines Combined-Assurance-Ansatzes. Das Deutsche Institut für Interne Revision (DIIR) hat deswegen ein Projekt initiiert, um einen Überblick über die Anwendung und den Umsetzungsgrad von Combined-Assurance-Ansätzen und über die Rolle der Internen Revision bei der Implementierung dieses Konzepts in deutschen Unternehmen zu bekommen.

Das Projekt basiert auf einer anonymisierten Fragebogenerhebung von Internen Revisoren. 149 Unternehmen nahmen an der Befragung teil. Das Ergebnis: Um die unternehmensweite Governance zu verbessern, sollte die Kommunikation zwischen den Governance-Funktionen gefördert und ein einheitliches Verständnis von Risiken und Governance geschaffen werden. In der Folge lassen sich die Interessen von Shareholdern und Stakeholdern besser befriedigen und die Entscheidungsgrundlage von Vorstand und Aufsichtsrat ausbauen. Das DIIR sieht die Interne Revision dabei aufgrund ihrer unabhängigen Position als geeignete Funktion an, um in den Phasen der Implementierung mitzuwirken und insbesondere als Koordinator des Combined-Assurance-Ansatzes aufzutreten.

Die Ergebnisse hat das DIIR hier in einem Fachbeitrag veröffentlicht.

Mit dem „Three Lines of Defense Model“ hat das Institut of Internal Auditors (IIA) bisher einen Ansatz vertreten, bei dem die Funktionen eines Überwachungssystems voneinander getrennt sind. In der Praxis finden sich aber auch Konzepte, die Teile und Funktionen des Überwachungssystems miteinander verknüpfen. Im „Positionspapier Interne Revision und Risikomanagement“ zeigen das DIIR und die Risk Management und Rating Association (RMA) Vor- und Nachteile verschiedener Organisationsformen und geben Empfehlungen für die Praxis. Das Positionspapier finden Sie hier.

Das DIIR hat vor kurzem außerdem den Jahresbericht 2019 veröffentlicht.

Revision des Internen Kontrollsystems

Das Interne Kontrollsystem (IKS) stellt die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Überwachungsinstrumente und -mechanismen von Unternehmen auf den Prüfstand: Mit Kontrollen soll angemessen sichergestellt werden, dass wesentliche Geschäftsprozesse und -aktivitäten möglichst effektiv, effizient und fehlerfrei ablaufen.

Der im DIIR-Arbeitskreis „Revision des Finanz- und Rechnungswesens" entwickelte Praxisleitfaden unterstützt Sie bei der Prüfung der Wirksamkeit des IKS in kaufmännischen Prüfungsgebieten mit prägnanten Darstellungen und vielen Beispielen für Unternehmen aller Größen. Im Fokus u.a.:

  • Inhärente Risiken, die für die involvierten Unternehmensabläufe relevant werden
  • Prozessbezogene Steuerungs- und Kontrollaktivitäten, die von und für die jeweils verantwortlichen Abteilungen aufzuzeigen sind
  • Empfohlene Prüfungsmethoden, die eine praktikable und hinreichende risikoorientierte Prüfungsdurchführung gewährleisten

Mit mehr als 30 einzelnen Prüfungsleitfäden zum Internen Kontrollsystem und allen in diesem Kontext wesentlichen kaufmännischen Prüfungsgebieten.

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