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Interne Revision im öffentlichen Sektor  
17.11.2025

Global Internal Audit Standards: Das neue Gesamturteil und seine Bedeutung

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Das Gesamturteil soll anzeigen, ob die Leistungen einer geprüften Einheit zufriedenstellend waren. (Grafik: Sfio.Cracho/stock.adobe.com)
Seit dem 9. Januar 2025 gelten die Global Internal Audit Standards (GIAS) weltweit verbindlich – auch für Interne Revisionen im öffentlichen Sektor. Ein zentraler Aspekt ist dabei Standard 14.5, der ein Gesamturteil zu jedem Prüfungsauftrag vorschreibt.

Was auf den ersten Blick wie eine Formalie wirkt, birgt tiefgreifende Veränderungen für die Revisionstätigkeit – jedoch ohne neue Haftungsrisiken.

Das Gesamturteil ist nach GIAS ein „professionelles Urteil“ der Internen Revision über die Feststellungen eines Auftrags „bei gesamthafter Betrachtung“. Es soll anzeigen, ob die Leistungen einer geprüften Einheit zufriedenstellend waren und zielt somit auf eine klare, vergleichbare Gesamtbewertung. Konkret verlangt Standard 14.5 eine Bewertung der Wirksamkeit von Governance-, Risikomanagement- und Kontrollprozessen, einschließlich der Anerkennung wirksamer Prozesse.

Neu ist dabei nicht die Idee der Schlussfolgerung als solche, sondern die verbindliche Pflicht, sie systematisch und für jeden Auftrag abzugeben. Das stellt insbesondere die öffentliche Verwaltung vor Herausforderungen: Prüfungsziele, -methoden und -breite müssen angepasst werden, um verlässliche Urteile fällen zu können.

Und die Haftung? Eine explizite rechtliche Wirkung wie ein „Testat“ oder Bestätigungsvermerk von Wirtschaftsprüfern ergibt sich durch den neuen Standard nicht. Das Gesamturteil bleibt eine fachliche Bewertung und keine rechtsverbindliche Garantie.

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