Bereits im Jahr 2003 hat sich die EU-Kommission mit einer an den Rat und das Europäische Parlament gerichteten Mitteilung mit dem Titel „Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union“ („Corporate Governance Aktionsplan 2003“) der Corporate Governance angenommen. Durch den damaligen Aktionsplan sollten die globale Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen gefördert, die Aktionäre gestärkt und der Schutz Dritter verbessert werden. Ausgehend von diesem Konzept der EU-Kommission wurden im Laufe der Zeit einige der im Corporate Governance Aktionsplan 2003 anvisierten Maßnahmen umgesetzt, andere im Zusammenhang mit weiteren Konsultationen und Entwicklungen neu bewertet. Auch zum damaligen Zeitpunkt war, wie bei den aktuellen Initiativen der EU, eines der zentralen Anliegen des Aktionsplans, das Vertrauen der Bevölkerung und der europäischen Anleger wiederherzustellen. Allerdings lieferten jene Initiativen keine verbindliche Regulierung der Corporate Governance in Europa. Man sah – vor der globalen Finanzmarktkrise – hierfür keine Notwendigkeit. Die Finanzmärkte galten als global. Gesellschaftsrecht und Corporate Governance wurden als nationale Angelegenheiten ohne Bedürfnis einer europaweiten Regelung erachtet.
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