„In Revisionen ist überwiegend kaufmännische und technische Expertise anzutreffen. Juristisches Know-how ist in deutschen Revisionsabteilungen, auch speziell bezogen auf den Kreis der Prüfer, eher Mangelware. Das ist ein ebenso erstaunlicher wie bedenklich stimmender Befund.“
Diese Feststellung aus dem Jahr 2008 geht auf die Beobachtungen von zwei im Bereich der Internen Revision sehr erfahrenen Praktikern und Fachbuchautoren zurück. Auch nach den Erfahrungen der Verfasser entspricht sie immer noch in vielen Unternehmen der Realität, wobei die juristisch geprägte Corporate Governance-Diskussion und insbesondere die Neufassung des § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG durch das BilMoG die Interne Revision zunehmend zum Gegenstand rechtlicher Betrachtungen macht. Hieraus entsteht eine Diskrepanz zwischen den immer öfter juristisch geprägten Anforderungen an die Organisation und die Tätigkeit der Internen Revision und dem, was bei Mitarbeitern der Internen Revision in einem Unternehmen an juristischem Wissen vorhanden ist. Mit der vorliegenden Veröffentlichung wollen die Verfasser dazu beitragen, diese Diskrepanz zu überwinden und sowohl den für die Interne Revision zuständigen Organen (Vorstand und Geschäftsführung) eines Unternehmens als auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Bereich der Internen Revision beschäftigt sind, das erforderliche juristische Basiswissen zu Verfügung stellen.
Seiten 13 - 14
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