Die Einspeisung fluktuierender erneuerbarer Energien hat in den letzten Jahren stark zugenommen und erreichte im ersten Halbjahr 2018 36,3 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland. Für Erzeugungsanlagen, welche eine Bagatellgrenze überschreiten, ist die Direktvermarktung seit dem EEG-2014 verpflichtend. Im ersten Quartal 2018 wurden erneuerbare Energieanlagen mit circa 70.000 Megawatt Leistung direkt an der Strombörse EPEX-Spot vermarktet. Da viele Versorgungsunternehmen Windenergie-, Solarenergie- und Biomasseanlagen betreiben und auch die Marktrolle des Direktvermarkters mit sehr geringen Margen einnehmen, entschlossen sich die Autoren, die folgende Handreichung für Revisoren zu erarbeiten, die auf einem Leitfaden der Fachgruppe Energie- und Finanzhandel des DIIR-Arbeitskreises „Interne Revision Energie und Verkehr“ basiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2019.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-28 |
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