Durch latente Steuern soll die Steuerlast für das handelsrechtliche Periodenergebnis zutreffend ausgewiesen werden, um einen zutreffenden Einblick in die Vermögenslage zu ermöglichen. Die latenten Steuern sind im § 274 HGB geregelt und stellen ein Prüffeld des Jahresabschlusses dar. Die Prüfungsplanung der latenten Steuern erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen zur Prüfungsplanung und -durchführung einer Abschlussprüfung. Dabei ist eine risikoorientierte Prüfungsstrategie zu entwickeln, die den Ansatz der Prüfung sowie Art und Umfang der Prüfungshandlungen beschreibt. Das setzt voraus, dass der Prüfer über ausreichende Kenntnisse der Geschäftstätigkeit sowie des wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Umfelds des Unternehmens verfügt.
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