Mit dem Standard S 11 legt das IDW die Anforderungen an die Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen dar. Die gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft müssen sich stets über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens vergewissern, um eine Insolvenzgefahr erkennen zu können. Diese Verpflichtung ergibt sich sowohl aus der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters als auch aus § 15a InsO, wenn es um den Nachweis dafür geht, dass ein Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt wurde. Können die gesetzlichen Vertreter diesen Nachweis nicht erbringen, so drohen ihnen Haftung und Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung.
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