Es liegt in der Besonderheit der deutschen Gesetzgebung, dass für Aktiengesellschaften auf oberster Ebene eine Trennung zwischen Unternehmensaufsicht durch den Aufsichtsrat und Unternehmensleitung durch den Vorstand vorgesehen ist. Als Folge dieses Dualismus gewinnt ein weiterer Erfolgsfaktor an Relevanz für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, nämlich die Zusammenarbeit dieser beiden Organe. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass in Abhängigkeit der Situation seitens des Aufsichtsrates auch ein Konfrontationskurs gegenüber dem Vorstand zu vertreten ist. Der folgende Aufsatz betrachtet das Zusammenspiel dieser beiden Unternehmensorgane hinsichtlich der vorhandenen Berührungsfelder.
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