Mit dem BilRUG wurde die im Sommer 2013 in Kraft getretene EU- Bilanzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt . Die Vorschriften des BilRUG sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Eine Ausnahme hiervon bildet die Anhebung der Schwellenwerte nach § 267 und § 293 HGB. Für diese Änderungen besteht ein Wahlrecht zur Anwendung auf Geschäftsjahre, die bereits nach dem 31. Dezember 2013 beginnen.
Das BilRUG ist nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eine weitere umfangreiche Novellierung des Handelsgesetzbuchs. Neben dem HGB werden zahlreiche Einzelgesetze, wie z.B. das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz geändert. Da zahlreiche Modifikationen redaktioneller Natur sind und lediglich eine Klarstellung der bereits geltenden Vorschriften beinhalten, ist das BilRUG insgesamt aber eine moderatere Reform als das BilMoG.
Seiten 187 - 190
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: