Das Risikomanagement ist das dominierende Thema einer Bank, und das nicht erst seit der Finanzmarktkrise. Bereits mit Einführung des sog. KonTraG wurden etliche Vorschriften aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht mit dem Ziel der Verbesserung der Corporate Governance in deutschen Unternehmen verändert. Kern des KonTraG war und ist eine Vorschrift, die Unternehmensleitungen dazu verpflichtet, ein unternehmensweites Früherkennungssystem für Risiken (Risikofrüherkennungssystem) einzuführen und zu betreiben sowie Aussagen zu Risiken und zur Risikostruktur des Unternehmens im Lagebericht des Jahresabschlusses der Gesellschaft zu veröffentlichen. Wenngleich das KonTraG nur für börsennotierte Aktiengesellschaften gelten sollte, so wurde in der seinerzeitigen Gesetzesbegründung ausgeführt, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass im Wege der sog. Abstrahlungstheorie auch alle anderen Unternehmen grundsätzlich an die Vorschriften gebunden sind.
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