Seit 2002 findet auch in Deutschland ein nach angelsächsischem Vorbild ausgestalteter, nicht demokratisch legitimierter, sondern privatrechtlich geschaffener und periodisch aktualisierter Verhaltenskodex auf bestimmte börsennotierte Gesellschaften Anwendung. Dieser Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher Unternehmen dar. Darüber hinaus enthält er international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung und -überwachung. Den zwingenden Empfehlungen des DCGK sind auch alle börsennotierten Kreditinstitute mit ihren jeweiligen Aufsichts- und Führungsorganen unterworfen; darüber hinaus ist zu untersuchen, inwieweit außerhalb des Anwendungsbereiches von § 161 AktG bezüglich der Vorgaben des DCGK von Ausstrahlungs-wirkungen auf vergleichbare Banken, Sparkassen und Kapitalanlagegesellschaften und deren Organe gesprochen werden kann.
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