Basel III bezeichnet ergänzende Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zu den im Jahr 2004 beschlossenen Eigenkapitalanforderungen für Banken, dem sog. Basel II. Als Reaktion auf die schwere globale Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise, die 2008 ausbrach, einigten sich die größten Wirtschaftsnationen (G-20- Staaten) auf eine strengere Regulierung der Kreditinstitute. Das in diesem Zusammenhang von Baseler Ausschuss ausgearbeitete Konzept „Basel III“ soll das Finanzsystem stabilisieren, um das Risiko neuer Krisen einzugrenzen. Das Basel-III-Rahmenwerk 886 sollte ursprünglich zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Da das EU-Parlament keine rechtzeitige Einigung finden konnte, wurde der Starttermin auf den 1. Januar 2014 verschoben. Dabei wird es Übergangsfristen geben, die eine schrittweise Einführung der Neuregelungen bis spätestens 1. Januar 2019 vorsehen.
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