Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit eines Verleihers in Deutschland ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dieses Gesetz setzt die europäische Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG um. Es soll den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung verhindern sowie die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats beim Einsatz von Fremdpersonal konkretisieren. Das Gesetz wurde zum 01. 04. 2017 reformiert.
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