6 WpPG setzt Art. 5 Abs. 4 der EU-ProspRL in nationales Recht um. Mit 6 WpPG wurde ein Instrument geschaffen, das es Emittenten erlaubt, bei ihrer Emissionsttigkeit dauerhaft, schnell und effektiv auf Marktentwicklungen zu reagieren und dabei den Informationsinteressen der Anleger gerecht zu werden, indem es die Mglichkeit zulsst, bestimmte Angaben zu Wertpapieren in den endgltigen Bedingungen sptestens am Tag des ffentlichen Angebots in der in 14 WpPG genannten Art und Weise zu verffentlichen. 6 WpPG beschrnkt die Anwendungsmglichkeit auf die in Abs. 1 genannten Wertpapierarten, so dass die Nutzungsmglichkeit von Basisprospekten fr Emittenten eingeschrnkt ist und nicht fr alle Wertpapierarten zur Verfgung steht.
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