Mit ihrem Rundschreiben Nr. 18/2005 vom 20. Dezember 2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die erste Fassung der »Mindestanforderungen an das Risikomanagement« (MaRisk) veröffentlicht. Zwischenzeitlich hat die BaFin die MaRisk mehrmals, zuletzt im Dezember 2012, novelliert. Im Rahmen der diversen Novellierungen wurden die MaRisk konkretisiert, ergänzt und an aktuelle Entwicklungen (z. B. stärkere Betrachtung der Liquiditätsrisiken als Folge der Finanzmarktkrise in den Jahren seit 2008) angepasst. Die MaRisk i. d. F. vom 14. Dezember 2012 sind mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft getreten, wobei die BaFin den Instituten eine Nicht- Beanstandungsfrist bis zum 31. Dezember 2013 für die Umsetzung der neuen Anforderungen einräumt.
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