Im Rahmen der Unternehmensnachfolgethematik wird nach Hering/Olbrich (2006) mit dem Begriff der Nachfolge der Übergang des Eigentums an einem Unternehmen und der damit verbundenen Leitungsmacht verstanden, wobei es keine Rolle spielt, ob das Eigentum an dem Unternehmen weiterhin in der Hand der Familie verbleibt oder es an ein anderes Wirtschaftssubjekt übertragen wird. Vor diesem Hintergrund besitzt die Nachfolgethematik insbesondere für Familienunternehmen aufgrund ihrer i. d. R. engen Verbindung zwischen Eigentum und Führung höchste Relevanz und ist daher für sie ein Dauerthema. Dies wird insbesondere dann klar, wenn man sich die Tatsache vor Augen führt, dass jedes zweite Familienunternehmen an der Übergabe in die zweite Generation scheitert und weniger als 10 % bis in die vierte Generation im Besitz der Familie verbleiben. Ob dabei Eigentum und/oder Leitung des Unternehmens in der Hand der Familie verbleibt, hängt im Wesentlichen vom Erfolg der Übergabe der Geschäftsanteile sowie der Unternehmensführung an die nächste Generation ab. Die effiziente Bewältigung dieser Herausforderung ist von existenzieller Natur für das Bestehen im internationalen Wettbewerb und sollte daher im Rahmen der strategischen Unternehmensführung höchste Priorität genießen – nicht zuletzt deswegen, weil für eine erfolgreiche Übertragung eine Reihe von Aufgaben zu bewältigt sind, die sowohl für den Inhaber und seine Familie als auch seinen zukünftigen Nachfolger eine große Herausforderung darstellen und mindestens einen Zeitraum von fünf Jahren benötigen. Hinzu kommt, dass im Rahmen von Basel II die unternehmerischen Entwicklungspotenziale eine immer größere Rolle bei der Kreditvergabe spielen. Umso wichtiger ist es, die Weichen im Unternehmen auf Zukunftssicherung und Wettbewerbsfähigkeit zu stellen.
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