Anhand einer großzahligen empirischen Untersuchung wird geprüft, wie die Informationsversorgung von Aufsichtsratsmitgliedern ausgestaltet ist und welche Form der Informationsversorgung aus Sicht der Aufsichtsratsmitglieder präferiert wird. Daneben erfolgt eine Bewertung der Befunde anhand der Vorschriften und Richtlinien des AktG, des HGB, des DCGK sowie wesentlicher Empfehlungen aus der Literatur. Die Befunde der Studie lassen sich dahingehend deuten, dass die Informationsversorgung der Mitglieder des Aufsichtsrats (weiterhin) ein wesentliches Problemfeld der unternehmerischen Praxis sowie der anwendungsorientierten betriebs- und rechtswissenschaftlichen Forschung darstellt. So zeigt der Blick auf die gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien, dass in den letzten Jahren zwar erhebliche Anstrengungen zur Professionalisierung der objektiv erforderlichen Informationsbeschaffung und -nutzung unternommen wurden. Allerdings wird die Praxis diesen gestiegenen Anforderungen derzeit (noch) nicht vollständig gerecht.
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