Die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten ist vielfältigen und vielschichtigen Risiken unterworfen. Daher besteht bei der Berichterstattung über die Aktivitäten von Kreditinstituten ein besonderes Interesse an deren Risikolage. Die Adressaten der Berichterstattung streben dabei nach Informationen über die Art und den Umfang der mit Risiken behafteten Geschäfte sowie die von den Kreditinstituten verwendeten Methoden zum Risikomanagement. Die Offenlegung bei Kreditinstituten war in der Vergangenheit geprägt durch eine „Politik der minimalen Publizität“, die sich aus „der besonders kritischen Einstellung, die das breite Publikum wohl hauptsächlich aus Mangel an ausreichenden wirtschaftlichen Kenntnissen und einem entsprechenden Manko an Beurteilungsfähigkeit dem Bankgewerbe gegenüber einnimmt“, ergab. Im Zuge einer immer stärker fortschreitenden Kapitalmarktorientierung von Kreditinstituten steigt die Anzahl der kodifizierten und nicht-kodifizierten Publizitätsvorschriften. Als wesentliches Instrument zur Erfüllung der gesteigerten, qualitativen Publizitätsanforderungen ist der Lagebericht anzusehen. Er erfuhr im Schrifttum lange Zeit eine „stiefmütterliche Behandlung“, die ihn „zu einem relativ unwichtigen Anhängsel“ der anderen Rechnungslegungsinstrumente degradierte. „Wenn jemand sachverständig genug ist, den Geschäftsbericht zu lesen, was auch nur auf einen kleinen Kreis zutrifft, dann wird der Geschäftsbericht eher wegen der Jahresabschlussinformationen zur Hand genommen als wegen der verbalen Lagedarstellung.“ Diese extreme Einschätzung zeigt, dass die verbalen Informationen außerhalb des Jahresabschlusses traditionell eine geringe Wertschätzung erfuhren.
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