Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement in Versicherungsunternehmen (MaRisk VA) lösten erheblichen Handlungsbedarf bei der Internen Revision aus. Die Aufsicht setzt zukünftig explizit voraus, dass den Mitarbeitern der Internen Revision die für ihre berufliche Praxis benötigten nationalen und internationalen Standards bekannt sind und von ihnen angewandt werden. Bei Auslagerungen von Teilfunktionen ist die Interne Revision verpflichtet, die Qualität der Arbeit der zuständigen Revision zu überprüfen und ggf. Empfehlungen zur Mängelbeseitigung auszusprechen. Die ausgegliederten Funktionen und die übertragenen Aufgaben muss das Versicherungsunternehmen in seinem Risikomanagement berücksichtigen. Die Risiken eines Outsourcings sind von der Internen Revision im Vorfeld zu bewerten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2011.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-31 |
Seiten 3 - 7
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: