Die Verbreitung privater und öffentlicher Governance in Form von Codes of Conducts, internationalen Standards und Leitfäden resultiert aus der Auseinandersetzung mit sozialen und ökologischen Auswirkungen unternehmerischen Handelns und der Frage, wie ökonomische und gesellschaftliche Verantwortung zur Schaffung eines Shared Value einhergehen können. Dass Standardisierungsbemühungen jenseits öffentlicher Regulierung hinsichtlich der gesellschaftlichen Verantwortung von Wirtschaftsorganisationen wachsen, liegt nicht zuletzt an einem Regulierungsdefizit der globalen politischen Institutionen. Die grenzüberschreitenden Produktions- und Handelssysteme fordern nationalstaatlich organisierte Regulierungssysteme heraus, da die globalisierten Liefer- und Wertschöpfungsketten verschiedene nationale Gerichtsbarkeiten betreffen. Zur Sicherstellung der sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist demnach ein nachhaltiges Unternehmensmanagement erforderlich. Forderungen, eine umfassende Sorgfaltsprüfung innerhalb der betrieblichen Praxis umzusetzen, adressieren dabei alle Geschäftsaktivitäten eines Unternehmens sowie die Geschäftsaktivitäten der an der Wertschöpfung beteiligten Partner.
Die Provenienz internationaler Standards zur Wahrnehmung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht besteht unabhängig der geringfügigen Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen, die Gegenstand der Kritik sind. Als Verhaltensrichtlinien definieren Standards Anforderungen, die sich zwar rechtlich nicht erzwingen lassen – Soft Law –, deren Beachtung aber keineswegs beliebig ist. Denn die Bedingungen der Rechtmäßigkeit und Integrität hinsichtlich geltender Sozialstandards zu Arbeits- und Lebensbedingungen, Arbeitnehmervertretungen, Mindestlöhnen oder Verbraucherinteressen werden von vielen gesellschaftlichen und politischen Stakeholdern eines Unternehmens eingefordert: Konsumenten, Geschäftspartner, Investoren, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder politische Akteure ziehen Unternehmen verstärkt zur Verantwortung. Sie erwarten, dass die Risiken und Auswirkungen des unternehmerischen Handelns systematisch identifiziert und anhand zunehmender Vorgaben zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht oder zur nicht-finanziellen Berichterstattung operationalisiert und kommuniziert werden.
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