Der Praktische Ratschlag „1312-3 Unabhängigkeit eines Externen Beurteilungsteams im privaten Sektor “ (1312-3 Independence of External Assessment Team in the Private Sector) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards 1312 Externe Beurteilungen (1312 External Assessments), der zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Nach dem Praktischen Ratschlag 1312-3 müssen alle Mitglieder eines Beurteilungsteams unabhängig sein und es dürfen keine tatsächlichen oder scheinbaren Interessenkonflikte mit der zu beurteilenden Organisation und / oder deren Mitarbeiter bestehen.
Im Rahmen von externen Beurteilungen im Privaten Sektor (d.h. ohne staatlichen Bezug) sollten keine Personen aus dem gleichen Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen (d.h. z.B. Mutter- oder andere übergeordnete Gesellschaft, angeschlossenes Unternehmen sowie gleiche Unternehmensgruppe) involviert sein. Teamzusammenstellungen für gegenseitige externe Beurteilungen zwischen drei oder mehr Organisationen sind denkbar, wobei jeder Zweifel an der Frage der Unabhängigkeit vermieden werden muss. Eine wechselseitige externe Beurteilung zwischen zwei Unternehmen ist nicht zulässig.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „1312-3 Unabhängigkeit eines Externen Beurteilungsteams im privaten Sektor (1312-3 Independence of External Assessment Team in the Private Sector)“ sowie dem zugehörigen Standard 1312 Externe Beurteilungen (1312 External Assessments) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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