Der Praktische Ratschlag „1312-4 Unabhängigkeit eines Externen Beurteilungsteams im öffentlichen Sektor “ (1312-4 Independence of External Assessment Team in the Public Sector) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards 1312 Externe Beurteilungen (1312 External Assessments), der zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Nach dem Praktischen Ratschlag 1312-4 sind alle Regierungsbereiche und Unternehmen unter staatlichem Besitzt oder Kontrolle als öffentlicher Sektor zu verstehen. Quasi-öffentlichen Instanzen (z.B. Vereinte Nationen und Europäische Kommission) wird empfohlen sich an den Richtlinien für den privaten Sektor zu orientieren.
Alle Mitglieder eines externen Beurteilungsteams müssen unabhängig sein und es dürfen keine tatsächlichen oder scheinbaren Interessenkonflikte mit der zu beurteilenden Organisation und / oder deren Mitarbeiter bestehen.
Im öffentlichen Sektor können Mitarbeiter getrennt arbeitender Revisionsbereiche in unterschiedlichen Einheiten innerhalb eines Regierungsbereichs unter gewissen Bedingungen als unabhängig gelten. Teamzusammenstellungen für gegenseitige externe Beurteilungen zwischen drei oder mehr Organisationen sind denkbar, wobei jeder Zweifel an der Frage der Unabhängigkeit vermieden werden muss. Eine wechselseitige externe Beurteilung zwischen zwei Unternehmen ist nicht zulässig.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „1312-4 Unabhängigkeit eines Externen Beurteilungsteams im öffentlichen Sektor (1312-4 Independence of External Assessment Team in the Public Sector)“ sowie dem zugehörigen Standard 1312 Interne Beurteilungen (1312 External Assessments) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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