Die Stiftungsverbundenheit der ThyssenKrupp AG zeigt auf, wie eine Stiftung als einer von vielen Aktionären agiert und wie die Verbundenheit von anderen Investoren wahrgenommen wird. Dabei ist zu beachten, dass die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung mit ihrem Anteilsbesitz von ca. 25 Prozent eine Sperrminorität in der Hauptversammlung nach deutschem Aktienrecht bildet und zusätzlich über ein erweitertes Entsendungsrecht für den Aufsichtsrat verfügt. Dementsprechend kritisch wird die Beziehung zwischen der Stiftung und dem Unternehmen von den anderen Aktionären oder der Wirtschaftspresse beurteilt (vgl. Abbildung 210).
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