Seit einigen Jahren gewinnt die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Aufsichtsratsmitgliedern zunehmend an Bedeutung. Zurückzuführen ist dies auf mehrere zivil- und strafrechtliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der interessierten Öffentlichkeit deutlich vor Augen geführt haben, dass die Aufsichtsratssitzung keineswegs ein haftungsfreier Raum ist. Diese Entwicklung soll zum Anlass genommen werden, die strafrechtlichen Risiken des Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmandates herauszuarbeiten. Hierbei wird auf die jeweiligen Besonderheiten des Aktien-, Genossenschafts- und Sparkassenrechts eingegangen.
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