Zum Ende der Legislaturperiode ist eine stark erhöhte Aktivität des Gesetzgebers zu verzeichnen. Über einige Gesetzesänderungen wurde bereits in der letzten Ausgabe berichtet. In dieser Ausgabe steht die Reform der Besteuerung von Personengesellschaften im Mittelpunkt. Bereits vor 20 Jahren vom Gesetzgeber ins Auge gefasst, dann aber doch verworfen, gibt es nunmehr die Möglichkeit, durch bloßen Antrag vom bisherigen Regime der transparenten Mitunternehmerbesteuerung in die Körperschaftsbesteuerung, wie sie für Kapitalgesellschaften und ihre Anteilseigner gilt, zu wechseln. Die Komplexität hat damit erheblich zugenommen: Steuerliche Vor- und Nachteile dieses Modells sind im Einzelfall aufzudecken und abzuwägen. Die bisherige Möglichkeit der Thesaurierungsbegünstigung bleibt zudem bestehen.
In einem umfangreichen Schreiben hat die Finanzverwaltung die Verwaltungsgrundsätze zu Verrechnungspreisen veröffentlicht. Hierbei werden der Fremdvergleichsgrundsatz sowie die verschiedenen Verrechnungspreismethoden und Bewertungstechniken erläutert. Wir greifen dies als Schwerpunktthema des internationalen Steuerrechts auf und nehmen eine praxisorientierte Erläuterung vor.
In der Rubrik Wirtschaft und Recht beschäftigen wir uns mit der Reform des Transparenzregisters, das zu einem Vollregister ausgebaut wird: Künftig sind beinahe alle Rechtseinheiten verpflichtet, dem Transparenzregister Informationen zu ihren wirtschaftlich Berechtigten mittzuteilen.
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