Noch immer befinden wir uns im coronabedingten Lockdown. Die von der Pandemie am stärksten betroffenen Unternehmen werden auch weiterhin mit Hilfsprogrammen unterstützt, um die Umsatzausfälle zumindest teilweise aufzufangen. Ein Ende ist derzeit leider noch nicht in Sicht. Sie finden daher auch künftig zeitnah und umfangreich Informationen in unserem „Corona Resource Center“ im Internet unter www.rsm.de.
Die derzeitigen Rahmenbedingungen führen oftmals zur verzögerten Bearbeitung der Jahressteuererklärungen 2019. Das Bundesfinanzministerium hatte darauf bereits im Dezember 2020 reagiert und die Abgabefrist bis Ende März 2021 verlängert. Dieser einmonatige Aufschub war allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Nunmehr wurde eine realistischere Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2019 bis Ende August 2021 gesetzlich festgelegt. Weiterhin wird die fünfzehnmonatige zinsfreie Karenzzeit für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert, so dass die Verzinsung für Steuerzahlungen des Jahres 2019 ab dem 01.10.2021 beginnt. Dadurch sollen sich aufgrund der späteren Abgabe der Steuererklärungen 2019 keine Zinsnachteile ergeben.
Wir bitten dennoch alle unsere Mandanten, die Unterlagen für 2019 – soweit noch nicht geschehen – möglichst bald bei uns einzureichen. So können wir die Erklärungen einplanen und fristgerecht fertigstellen. Da mit weiteren (zeitaufwändigen) Corona-Hilfsprogrammen zu rechnen ist, ist auch dieser neue Zeitrahmen bis Ende August eng gesteckt.
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